Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt das Verbrennen von Gartenabfällen
Worum geht es?
Warum ist das Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr zeitgemäß?
- Laub, Strauch- und Baumschnitt sind wertvolle biologische Rohstoffe.
- Nährstoffe gehen verloren.
- Schadstoffe und Feinstaub werden freigesetzt.
- Verwertung im eigene Garten hält die Rohstoffkreisläufe klein.
- Rohstoffe können Böden verbessern, Humus aufbauen, als Pflanzkohle Nährstoffe und Wasser im Boden fixieren und alternativ auch Wärme und Strom erzeugen.
Was kann ich tun?
Im Kleingarten stehen bewährte Alternativen bereit: Kompostierung verwandelt Laub, Schnittgut und Pflanzenreste in nährstoffreichen Humus für Beete und Baumscheiben. Benjeshecken aus aufgeschichtetem Astschnitt bieten gleichzeitig Lebensraum für Igel, Insekten und Vögel. Kleineres Material eignet sich hervorragend als Mulchschicht, die den Boden feucht hält, vor Erosion schützt und Beikräuter unterdrückt. Was nicht im Garten verwertet werden kann, gehört in die Biotonne oder wird zum Recyclinghof gebracht – kleinere Mengen Baum- und Strauchschnitt oft sogar gebührenfrei.
Welche guten Verwertungsmöglichkeiten für Gartenabfälle gibt es?
- Gesunden Laub, Strauch- und Baumschnitt am besten kompostieren.
- Benjeshecken oder Totholzhaufen schaffen Biotope und Lebensräume.
- Zu Mulch kleingehäckselt auf Beten und Wegen verteilen.
- Größere Mengen können in der Biotonne, auf dem Wertstoffhof, oder vielleicht sogar über die vereinseigene Tonne für Gartenabfälle zurück in den Kreislauf gegeben werden.
Wie ist die Situation in den anderen Bundesländern?
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Pflanzenabfalllandesverordnung geändert und die bisherigen Ausnahmeregelungen für das Verbrennen auf privaten Grundstücken ab dem 1. Januar 2029 gestrichen. Umweltminister Till Backhaus (SPD) begründete den Schritt damit, dass die alten Ausnahmen „zu erheblichen Fehleinschätzungen geführt” hätten und die Regelung nun an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst sei. Osterfeuer und Feuerschalen mit geeignetem Brennholz – keine Abfälle – bleiben zulässig.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verbietet das Verbrennen von Gartenabfällen bundesweit grundsätzlich, erlaubt den Ländern aber Ausnahmen. In Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen und Thüringen ist das Verbrennen bereits vollständig untersagt. Andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein lassen es regional unter strengen Auflagen noch zu – doch der Trend geht klar Richtung Verbot.
Mecklenburg-Vorpommern reiht sich mit der Neuregelung in die wachsende Gruppe der Bundesländer ein, die Gartenabfälle konsequent als das behandeln, was sie sind: wertvolle Ressourcen, die in den Kreislauf gehören – nicht in den Rauch.
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