Beschlossene Sache: Berlin schützt 80 Prozent seiner Kleingärten per Gesetz

Rustikaler Holzschreibtisch mit mehreren Papierstapeln. Mittig ein Stapel mit einem großen, roten Stempel mit dem Wort Angenommen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 26. Februar 2026 das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) verabschiedet. Damit ist Berlin das erste Bundesland mit einem eigenen Gesetz zum dauerhaften Schutz seiner Kleingartenflächen.

Was regelt das Gesetz?

Kern des Gesetzes ist der Schutz aller Kleingärten auf landeseigenen Flächen. Darunter fallen rund 56.280 Parzellen auf 2.283 Hektar, das entspricht etwa 80 Prozent aller Berliner Kleingärten. Diese Flächen dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen für andere Zwecke – insbesondere bezahlbaren Wohnraum, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser – in Anspruch genommen werden.

Für jede zulässige Inanspruchnahme gilt eine strenge Ersatzpflicht: Es müssen gleichwertige Kleingartenflächen in vergleichbarer Größe und möglichst in räumlicher Nähe geschaffen oder bereitgestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesamtfläche der Berliner Kleingärten langfristig erhalten bleibt.

Zudem wird die Beteiligung der organisierten Kleingärtner gesetzlich verankert: Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde und die betroffenen Kleingartenorganisationen sind bei Planungen frühzeitig anzuhören. Die öffentliche Zugänglichkeit der Wege in Kleingartenanlagen wird gestärkt, um die Funktion der Gärten als Teil des städtischen Grünsystems zu sichern.

Mit dem Gesetz werden die Berliner Kleingärten erstmals nicht nur über Bebauungspläne und das Bundeskleingartengesetz, sondern zusätzlich durch ein eigenes Landesgesetz geschützt – ein bedeutender Schritt für den langfristigen Erhalt von Stadtnatur, Selbstversorgung und bezahlbarer Erholung im dicht bebauten Berlin.

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