Gehölzschnitt in der Brutsaison – Schonzeit vom 1. März bis 30. September
Der Sachverhalt
- kein vollständiges Entfernen
- kein „auf den Stock setzen“
- kein Radikalschnitt
Die Maßnahmen
Größere Rückschnitte solltest du unbedingt bis Ende Februar erledigen und die Heckenschere ab März nur noch sehr zurückhaltend einsetzen. Lass Hecken, Efeu, Brombeeren und Sträucher während der Brutzeit möglichst unberührt und plane Form- oder Verjüngungsschnitte für den Herbst und Winter ein. Vor jedem Eingriff gilt: sorgfältig nach Nestern suchen und belegte Brutstätten konsequent aussparen – sonst drohen nicht nur ökologische Schäden, sondern auch Bußgelder.
- große Eingriffe beenden
- Form- oder Verjüngungsschnitte möglichst ganz lassen und für den Herbst planen
- Bußgelder und ökologische Schäden umgehen
Was noch erlaubt ist
Erlaubt sind ganzjährige, schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Jahreszuwachs entfernt oder die Gesunderhaltung eines Baums gesichert wird. Dazu gehören z. B. das leichte Einkürzen frischer Triebe, das Entfernen von Totholz oder einzelner störender Zweige zur Verkehrssicherheit. Auch dann gilt: Nur schneiden, wenn sicher keine Nester vorhanden sind – und Hecken möglichst erst ab August wieder pflegen, wenn die Hauptbrutzeit vorbei ist.
Ganzjährig erlaubt:
- schonende Form- und Pflegeschnitte
- Jahreszuwachs entfernen
- frische Triebe einkürzen
- Verkehrssicherheit herstellen
- immer: sorgfältige Begutachtung auch vor geringen Eingriffen
Weiterführende Links
Aus der Pressemitteilung vom 09.12.2025