Gehölzschnitt in der Brutsaison – Schonzeit vom 1. März bis 30. September

Der Sachverhalt

Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit Schonzeit für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze: Radikalschnitte, „auf den Stock setzen“ oder vollständiges Entfernen sind in dieser Zeit verboten. Geschützt werden damit vor allem brütende Vögel, aber auch Insekten wie Hummeln, Wildbienen und Schmetterlinge, die Hecken als Lebensraum und Nahrungsquelle nutzen.
 
Zwischen dem 1. März bis 30. September:
  • kein vollständiges Entfernen
  • kein „auf den Stock setzen“
  • kein Radikalschnitt

Die Maßnahmen

Größere Rückschnitte solltest du unbedingt bis Ende Februar erledigen und die Heckenschere ab März nur noch sehr zurückhaltend einsetzen. Lass Hecken, Efeu, Brombeeren und Sträucher während der Brutzeit möglichst unberührt und plane Form- oder Verjüngungsschnitte für den Herbst und Winter ein. Vor jedem Eingriff gilt: sorgfältig nach Nestern suchen und belegte Brutstätten konsequent aussparen – sonst drohen nicht nur ökologische Schäden, sondern auch Bußgelder.

Bis Ende Februar:
  • große Eingriffe beenden
  • Form- oder Verjüngungsschnitte möglichst ganz lassen und für den Herbst planen
  • Bußgelder und ökologische Schäden umgehen

Was noch erlaubt ist

Erlaubt sind ganzjährige, schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Jahreszuwachs entfernt oder die Gesunderhaltung eines Baums gesichert wird. Dazu gehören z. B. das leichte Einkürzen frischer Triebe, das Entfernen von Totholz oder einzelner störender Zweige zur Verkehrssicherheit. Auch dann gilt: Nur schneiden, wenn sicher keine Nester vorhanden sind – und Hecken möglichst erst ab August wieder pflegen, wenn die Hauptbrutzeit vorbei ist.

Ganzjährig erlaubt:

  • schonende Form- und Pflegeschnitte
  • Jahreszuwachs entfernen
  • frische Triebe einkürzen
  • Verkehrssicherheit herstellen
  • immer: sorgfältige Begutachtung auch vor geringen Eingriffen 

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