Berlins neues Kleingartenflächensicherungsgesetz: Schutz mit Grenzen
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Der Sachverhalt
Das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) verpflichtet das Land Berlin, rund 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen dauerhaft zu sichern. Der Senat beschloss das Gesetz am 9. Dezember 2025, es geht nun ins Abgeordnetenhaus. Das Besondere: Der Gesamtbestand dieser landeseigenen Gärten (etwa 2.283 Hektar) darf künftig nicht schrumpfen. Ausnahmen erfordern parlamentarische Zustimmung und gleichgroße Ersatzflächen in der Nähe – ein Standard über dem Bundeskleingartengesetz.
Die Maßnahmen
Das Gesetz führt mehrere Sicherungsinstrumente ein: Keine Grundstücksverkäufe von Kleingartenflächen erlaubt, frühzeitige Beteiligung von Vereinen und Landesverband bei Eingriffen, verpflichtende Ersatzflächenbereitstellung bei Inanspruchnahmen sowie Entscheidungen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Diese Regelungen gelten für alle landeseigenen Anlagen nach dem Kleingartenentwicklungsplan (KEP) von 2020.
Weitere Einordnung und kritische Betrachtung
Was das Gesetz leisten kann
Das Kleingartenflächensicherungsgesetz adressiert ein reales Problem: Seit 1990 verschwanden etwa ein Drittel der Berliner Kleingartenflächen. Das neue Gesetz wirkt dieser Erosion systematisch entgegen, zumindest für landeseigene Flächen. Durch die Fixierung der Gesamtfläche entsteht endlich Planungssicherheit für die Kleingärtnerbewegung. Die Regel, dass „öffentliches Interesse“ wie Wohnungsbau oder Infrastruktur Ausnahmen rechtfertigen kann, bleibt notwendig – sie würde aber nur unter engen, transparenten Bedingungen gelten.
Das Partizipationsmodell ist bemerkenswert: Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde erhält Anhörungsrecht, Bezirksämter und Vereine werden frühzeitig beteiligt, das Abgeordnetenhaus entscheidet. Diese Transparenz unterscheidet sich positiv von früheren adhoc-Entscheidungen über Kleingartenräumungen.
Die zentrale Schwachstelle: Private Kleingärten
Der blinde Fleck des Gesetzes ist erheblich. Mit etwa 14.000 Gärten auf Privatgrund sind 20 Prozent aller Berliner Kleingärten von Anfang an ausgeschlossen. Sie bleiben nur durch das Bundeskleingartengesetz (seit 1983) geschützt – ein Schutz, der voraussetzt, dass die Flächen kleingärtnerisch genutzt werden. Privatbesitzer können trotzdem kündigen und umwidmen. Der Verband muss nun bei einem zweiten Gesetzgebungsprozess alternative Schutzinstrumente erkämpfen, etwa durch Bebauungspläne, die Kleingärten als Grünflächen verbindlich festsetzen.
Die Umsetzungsfrage: Wo sind Ersatzflächen?
Das Gesetz fordert „gleichgroße Ersatzflächen im Einzugsgebiet“ – eine präzise Forderung, deren praktische Erfüllung in einer dicht bebauten Stadt zur Herkulesaufgabe werden könnte. Berlin wächst. Land ist knapp. Plätze wie Wilmersdorf oder das Märkische Viertel zeigen die Konflikte: Dort sollen neue Wohnungen entstehen, was Gärten verdrängt.Wo liegen äquivalente Grünflächen in der Nähe, um Gärtner nicht ins nächste Bezirk zu zwingen? Der Berliner Bodenfonds könnte finanzielle Mittel bieten, aber seine finanzielle Ausstattung ist begrenzt.
Eine zweite Hürde: Ersatzflächen müssen oft erst entwickelt werden – Wege, Wasser, Infrastruktur. Das kostet Zeit und Geld. Das Gesetz sieht Übergangsprozesse vor, aber Gärtner bräuchten Sicherheit, dass sie nicht zeitlich unbegrenzt auf ein Alternativangebot warten.
Die Grenze der Garantie: Fläche statt Parzelle
Das Gesetz sichert die Gesamtfläche, nicht jede einzelne Parzelle. Das ist juristisch sauber – beruhigt aber nicht den Kleingärtner, dessen persönliche Laube in fünf Jahren wahrscheinlich abgerissen wird. Der Landesverband betont deshalb selbst: „Zwar wird nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, doch das Gesetz bildet die Grundlage, dass die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten nicht weiter schrumpft.“ Das ist eine Differenz: Flächenschutz ist nicht dasselbe wie Bestandsschutz.
Ausnahmeregelungen als Ventil
„Öffentliches Interesse“ ist ein breiter Begriff. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen für Wohnraumbau, Infrastruktur und andere städtische Belange – jeweils mit Ersatzflächengebot. Das ist rational, aber auch riskant: In der Praxis entscheidet, was die Senatsverwaltung für „unvermeidbar“ hält. Flächen unter 0,5 Hektar brauchen nicht mal die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Kleine Bissen könnten sich zu größeren Verlusten summieren.
Kritik aus der Stadtentwicklung
Berlins Stadtentwicklung meldet Bedenken an. Das Gesetz, so der Vorwurf, sei „einseitig auf Bestandserhaltung und nicht auf Entwicklung und Zukunft ausgerichtet“ und verschenke dadurch „städtebauliche und wohnungspolitische Chancen sowie Finanzierungschancen für sozialen Wohnungsbau“.[8] Das ist ein legitimes Argument: Berlin braucht Wohnungen. Aber gerade deshalb ist die Ersatzflächenregelung so wichtig – sie würde Wohnungsbau ermöglichen, ohne Grünflächen einfach zu betonieren.
Was hat das Gesetz wirklich geschafft?
Kurz gesagt: Es ist ein notwendiger Anfang, aber kein Rundum-Sorglos-Paket. Das KgFSG stoppt die Flächenerosion auf landeseigenen Grundstücken und erhöht die Hürden für Umwidmungen deutlich. Es schafft Transparenz und Mitsprache. Das sind erhebliche Erfolge gegenüber dem früheren Zustand.
Aber das Gesetz ist auch realistisch:
- Es garantiert nicht, dass jeder einzelne Garten bleibt.
- Es bietet keine Sicherheit für private Gärten.
- Es bindet den Staat an formale Verfahren, beantwortet aber nicht, wo die nötigen Ersatzflächen herkommen werden.
- Und es versucht, zwischen zwei vermeintlich widerstreitenden städtischen Bedürfnissen zu vermitteln – Grün und Gemeinschaft einerseits sowie Wohnraum andererseits.
Der Blick nach vorne
Das Gesetz tritt demzufolge vor die nächste Aufgabe: Bebauungspläne müssen Kleingärten auf privaten Flächen planungsrechtlich als Grünflächen festsetzen, um 20 Prozent der Gärten mittelbar zu schützen. Bezirke müssen Maßnahmenpläne entwickeln. Der Berliner Bodenfonds muss mit Mitteln ausgestattet werden. Die praktische Suche nach Ersatzflächen muss beginnen. Erst wenn diese Umsetzungsschritte gelungen sind, zeigt sich, ob das KgFSG das hält, was es verspricht: Den Kleingärten Berlins ein dauerhaftes Zuhause im Stadtbild zu sichern.
Weiterführende Links
- Berliner Kleingartenflächensicherungsgesetz verabschiedet
- Senat hat Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen
- Senat beschließt Gesetz zum Schutz von Kleingartenflächen
- Berliner Grün: Gesetz soll Kleingärten dauerhaft sichern
- Das Gesetz zur Sicherung der Kleingärten kommt
- VDGN begrüßt Sicherung der Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen
- Kleingärten in Gefahr? Senat schafft klare Regeln
- Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) für Berlin wird beraten
- Kleingartenentwicklungsplan (KEP) Berlin
- Kleingärten | berlin.de
- Bundeskleingartengesetz
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